Alltagsunterstützung über die Pflegekasse
Der Entlastungsbeitrag, in Höhe von 131 Euro Monatlich, steht allen Pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 1-5) als Hilfe zur Alltagsunterstützung zu Verfügung. Damit können individuelle Hilfen, wie Seniorenbetreuung oder Haushaltshilfen finanziert werden.
Pflegebedürftige können nach Landesrecht, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also Kosten erstatten lassen.
Sie müssen also nicht aus ihrer eigenen Geldbörse zahlen, dies übernimmt ihre Pflegekasse. Damit sie ihren Alltag ohne, oft komplexen, Behörden Angelegenheiten genießen können, können wir den Entlastungsbeitrag direkt mit ihrer Pflegekasse abrechnen, sie müssen nicht in Vorleistung gehen und sich nicht um die Erstattung kümmern.
Der Entlastungsbeitrag ist keine direkte Geldleistung, er muss zweckgebunden eingesetzt und durch anerkannte Anbieter erbracht werden (alle von uns angebotenen Leistungen sind nach Landesrecht anerkannte Angebote und können mit dem Entlastungsbeitrag finanziert werden).